Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von RD-Verputztechnik gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von RD-Verputztechnik ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen

RD-Verputztechnik erbringt handwerkliche Leistungen im Bereich Innenputz, Außenputz, Dämmsysteme, WDVS, Kalkzementputz, Lehmputz, Gipsputz, Sanierputz, Spachtelarbeiten sowie Renovierungs- und Sanierungsarbeiten.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarungen.

3. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt oder RD-Verputztechnik mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten vorbereitet ist.

Erforderliche Anschlüsse, Strom, Wasser, Lagerflächen und sonstige Voraussetzungen sind rechtzeitig bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung oder nicht vorbereitete Baustellen entstehen, können zu Mehrkosten führen.

6. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe, fehlende Vorleistungen anderer Gewerke oder höhere Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Material und Untergrund

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Grundlage des vorhandenen Untergrunds. Der Auftraggeber informiert RD-Verputztechnik über bekannte Mängel, Feuchtigkeitsschäden, Altlasten oder besondere bauliche Gegebenheiten.

Sollten während der Arbeiten nicht erkennbare Mängel am Untergrund festgestellt werden, können zusätzliche Arbeiten und Kosten erforderlich werden.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.

Wesentliche Mängel sind bei der Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Wird die Leistung ohne ausdrückliche Abnahme genutzt, gilt sie als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. RD-Verputztechnik hat das Recht, berechtigte Mängel durch Nachbesserung zu beheben.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, Feuchtigkeitseinwirkung, Arbeiten Dritter oder nachträgliche Veränderungen entstehen.

10. Haftung

RD-Verputztechnik haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RD-Verputztechnik, soweit gesetzlich zulässig.

12. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu vergüten.

RD-Verputztechnik ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder erheblichen Störungen des Bauablaufs.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von RD-Verputztechnik.